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An die Bundesgeschäftsstelle des Bundes wurde die Frage herangetragen, wie mit Mitgliedern, die in der Vergangenheit noch keine Einwilligungserklärung abgegeben haben, verfahren werden soll. Nach Auskunft des BHDS-Bundesjustiziars RA Hermann-Josef Pierenkemper reicht das Informieren der „Altmitglieder“, dass ihre personenbezogenen Daten im Sinne der DSGVO verarbeitet werden, über das „Schwarze Brett“ oder die Homepage. Dieser Rechtsauffassung folgend informiert der Vorstand wie folgt:

Die „Altmitglieder“ willigen ein, dass die St.-Johannes-Schützengilde Garrel e. V. zum Zweck der Verwaltung der Mitgliedschaft, Mitwirkung bei behördlichen Erlaubnissen (z. B. Waffenrecht, Jugendschutz usw.),


und zum Zweck der Veröffentlichung der Daten in der Tagespresse, im Verbandsorgan „Der Schützenbruder“ und im Internet, zum Beispiel auf der Web-Seite des Vereins oder Facebook


im Sinne von Art. 6 EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) erheben, verarbeiten und nutzen darf.

Den Schützen wird bekannt gemacht, dass die Daten an übergeordnete Gliederungen und Verbände des Bundes der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften (BHDS) für verbandsinterne Zwecke weitergegeben und erhobenen Daten an externe EDV-Dienstleister (z. B. Mitgliederverwaltungsprogramm eVewa) übermittelt werden. Hierzu zählen zum Beispiel Daten zur Mitgliederverwaltung, notwendige Daten zur Bewerbung bei Bezirks-, Landesbezirks- oder Bundeskönigsschießen, Verleihung von Orden- und Ehrenzeichen nach der Verleihungsordnung des BHDS, Mitwirkung bei Erlaubnissen nach dem WaffG, schießsportliche Nachweise oder ärztliche Atteste gemäß der Sportordnung des BHDS, vom Verein oder übergeordnetem Verband vorgehaltene Versicherungen.

Die im Rahmen der vorstehend genannten Zwecke erhobenen persönlichen Daten werden unter Beachtung der DSGVO und des Bundesdatenschutzgesetzes erhoben, verarbeitet, genutzt und übermittelt werden. Sie finden bei Auftragsverarbeitern nur auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraumes statt. Die Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und Weitergabe der Daten erfolgt auf freiwilliger Basis. Es wird bekannt gemacht, dass bei fehlender Einwilligung etwa Meldungen zu verbandsinternen Wettkämpfen oder Königschießen nicht erfolgen, Orden und Ehrenzeichen des BHDS nicht beantragt werden, und unter Umständen auch ein Versicherungsschutz entfallen kann.

Das Einverständnis kann das „Altmitglied“ ohne für ihn nachteilige Folgen – sofern nicht waffenrechtliche Vorschriften entgegenstehen - verweigern bzw. jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Sie werden dann unverzüglich gelöscht, soweit die Verarbeitung nicht weiterhin nach Art. 17 Abs. 3 DSGVO erforderlich ist.

Die Widerrufserklärung ist dann zu richten an:
Vorstand der St.-Johannes-Schützengilde Garrel e. V., Am Sportplatz 1, 49681 Garrel
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Stand: Mai 2018